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Wie die Bundesregierung Verschlüsselung umgehen will

25. Januar 2015

benda__ernst_zum_thema_polizeistaatDas Innenministerium will mit Staatstrojanern im Rahmen der Quellen-TKÜ Verschlüsselung umgehen. Ob und wie Backdoors in verschlüsselten Produkten eingesetzt werden sollen, ist noch unklar.

Das Bundesinnenministerium hat erklärt, dass verschlüsselte Kommunikation in Deutschland per Quellen-TKÜ überwacht werden soll.

Ministeriumssprecherin Pamela Müller-Niese sagte Golem.de auf Anfrage: „Wenn die Entschlüsselung in laufenden Ermittlungsverfahren auf richterlichen Beschluss hin aufgrund der eingesetzten Verschlüsselungstechnik nicht gelingt, muss die Verschlüsselung umgangen werden, um eine effektive Strafverfolgung beziehungsweise Gefahrenabwehr sicherzustellen.“ Dies könne durch den Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erfolgen. „Mit der Quellen-TKÜ kann laufende Telekommunikation, die in verschlüsselter Form stattfindet, bei abgehender Kommunikation vor der Verschlüsselung beziehungsweise bei eingehender Kommunikation nach der Entschlüsselung ausgeleitet werden“, sagte Müller-Niese.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte in dieser Woche gefordert, die deutschen Sicherheitsbehörden müssten „befugt und in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln, wenn dies für ihre Arbeit und zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist“. Unklar bleibt dabei, ob de Maizière neue Befugnisse schaffen will, um bei Anbietern verschlüsselter Kommunikation die Herausgabe allgemeiner Schlüssel verlangen zu dürfen oder Hintertüren in Verschlüsselungsprogrammen einbauen zu lassen.

Bei der Quellen-TKÜ wird die Telekommunikation beispielsweise per Skype oder Whatsapp direkt auf dem Rechner überwacht, in dem die Kommunikation vor der Verschlüsselung mitgeschnitten wird. Dies unterliegt geringeren rechtlichen Hürden als die Online-Durchsuchung, erfordert aber eine richterliche Anordnung.

Unter der Online-Durchsuchung wird „die verdeckte Suche unter Einsatz elektronischer Mittel nach verfahrensrelevanten Inhalten auf informationstechnischen Systemen verstanden, die sich nicht im direkten physikalischen Zugriff der Sicherheitsbehörden befinden, aber über Kommunikationsnetze erreichbar sind“, wie es in einem Fragenkatalog der Regierung aus dem Jahr 2007 heißt. Sie darf bisher nur zur Gefahrenabwehr in besonders schweren Fällen eingesetzt werden.

Der Präsident des Bundesverbands IT-Mittelstand (Bitmi), Oliver Grün, warnte: „Wenn jede Kommunikation – egal wie gut sie gesichert ist – theoretisch mit einem Knopfdruck von Sicherheitsbehörden umgangen werden kann, entsteht eine enorme Gefahr des Missbrauchs.“ Geschäftsgeheimnisse, Forschungsergebnisse, aber auch die Daten von Bürgerinnen und Bürgern seien in Gefahr.

Große Sorge äußerte er dazu, verschlüsselte Kommunikation durch Backdoors zu umgehen. So erleichtere die Regierung auch Kriminellen oder ausländischen Geheimdiensten den Zugang zu vertraulichen Informationen und fördere unfreiwillig Wirtschaftsspionage.

Quelle: Golem

7 Kommentare leave one →
  1. Experte zum Datenschutzurteil: "Es war ein Meilenstein" permalink
    25. Januar 2015 12:34

    Sa, 09. November 2013

    Experte zum Datenschutzurteil: „Es war ein Meilenstein“

    Vor 30 Jahren zügelte das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts den überwachungshungrigen Staat. Datenschützer Thilo Weichert über dessen heutige Bedeutung im Interview.

    George Orwells Vision 1984 wurde in Deutschland bereits 1983 in weiten Teilen verhindert: Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zügelte den überwachungshungrigen Staat. Der frühere Freiburger Landtagsabgeordnete der Grünen und heutige Datenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, ist froh um das Urteil, das im Dezember vor 30 Jahren gefällt wurde – heute vielleicht mehr als je zuvor.

    BZ: Wir hatten den Gesprächstermin per E-Mail vereinbart. Ist das überhaupt noch ratsam, in Zeiten von Prism & Co.?
    Weichert: Natürlich. Moderne Kommunikation ist unerlässlich. Nur sollte man sich gut überlegen, welche Daten und Informationen man wie verschickt und was wo veröffentlicht.

    BZ: Sehen Sie darin nicht die Gefahr, dass die Bürger ihr Verhalten anpassen? Die Sorge davor war ja einer der zentralen Gründe für das Volkszählungsurteil.
    Weichert: Dieses Panoptikum haben wir bereits. Es ist nur eine Frage, wie ausgeprägt wir uns davon beeindrucken lassen. Sah man in den 1980er-Jahren vor allem die Gefahr staatlicher Überwachung, geht die Gefahr heute auch von Unternehmen wie Google und Facebook aus.

    BZ: Das Urteil schreibt Datenschutz als Teil des Persönlichkeitsrechts fest, das auch durch die Menschenwürde geschützt ist. In der Volkszählung selbst hat das Gericht gleichwohl keine Verletzung gesehen und der Zensus fand 1987 statt. Waren Sie als Gegner zufrieden mit diesem Urteil?
    Weichert: Das Urteil war ein Meilenstein in einer Zeit, die geprägt war durch die rigide Sicherheitspolitik von Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann unter dem Eindruck des RAF-Terrors. Neben der Etablierung des Rechts auf Informationelle Selbstbestimmung verhinderte das Urteil auch den Abgleich der Daten mit dem Melderegister. Wie bedeutend diese Rechte sind, zeigt die Einführung des Datenschutzes in die europäische Grundrechtscharta 2009, die auf dem Volkszählungsurteil beruht. Auch wenn heute über Großen Lauschangriff, Anti-Terrordatei oder BKA-Gesetz diskutiert wird, hat es sich als gute und anpassungsfähige Grundlage erwiesen. Es ist beachtlich, mit wie viel Weitsicht und in Unkenntnis künftiger Technologien die Richter das Urteil gefällt haben, das mit dem Urteil zur Online-Durchsuchung inzwischen einen kleinen Bruder erhalten hat.
    BZ: Trotzdem haben Sie die Teilnahme am Zensus verweigert. Damals verhängte das Freiburger Amt für Öffentliche Ordnung sogar ein Bußgeld gegen Sie, das Sie wegen ihrer damaligen Immunität als baden-württembergischer Landtagsabgeordneter jedoch nicht bezahlen mussten. War diese Weigerung nötig?
    Weichert: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern. Aber sicherlich gab es Punkte, die mir nicht weit genug gingen. Ich befürchtete, dass der Staat die im Urteil erlaubten Einschränkungen des Datenschutzes über Gebühr ausnutzen würde. Schließlich bedarf es laut Urteil bloß eines „überwiegenden Allgemeininteresses“ für Eingriffe. Was das genau bedeutet, war damals noch nicht definiert. Aus heutiger Perspektive lassen die weiteren Urteile des Gerichts sowie das im Vergleich zu kommerziellen Datensammlern kaum gestiegene Informationsbedürfnis des Staates diese Sorge für wenig begründet erscheinen.

    BZ: Volkszählungsgegner seien in den 1980er-Jahren als Staatsfeind behandelt worden, haben Sie einmal gesagt. Wie äußerte sich das?
    Weichert: Die Bewegung, die die Volkszählung boykottierte, wurde von der Politik ungerechtfertigt als extremistisch abgestempelt. Ich selbst bin in den 1980er-Jahren vom Landesamt für Verfassungsschutz als Linksextremist erfasst worden. Herausgefunden habe ich es jedoch erst 1990, als der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Jürgen Todenhöfer über Extremismus bei den Grünen berichtete. In den Medien und der Öffentlichkeit hingegen wurde unser Kampf gegen die Volkszählung jedoch überwiegend positiv aufgenommen. In der Gesellschaft herrschte in diesen Anfangsjahren der Digitalisierung eine gewisse Aufbruchstimmung, die auch den Tenor des Urteils beeinflusst hat.

    BZ: Als Volkszählungsgegner waren Sie lange in Freiburg aktiv. Gab es dort besonders viel Widerstand?
    Weichert: Zensusgegner gehörten damals zu den sogenannten Neuen Sozialen Bewegungen. Zu ihnen zählten auch der Widerstand gegen die Nachrüstungsbeschlüsse, die Hausbesetzerszene oder die Anti-AKW-Bewegung. In Freiburg waren die Bewegungen weit verbreitet, aber in Sachen Volkszählungs-Widerstand war Freiburg nur eines von vielen Nestern und dabei vor allem ein Nest.

    BZ: 2011 gab es erneut einen bundesweiten Zensus. Anders als 1987 gab es nur wenig Kritik und keinen öffentlichen Diskurs darüber.
    Weichert: Das war auch nicht nötig. Die Datenschutzbehörden waren von Anfang an eingebunden und die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass mit persönlichen Daten in der Verwaltung zumeist sehr bedacht umgegangen wird.

    BZ: Das heißt aber auch, dass es bis heute kein zentrales Meldewesen gibt, weshalb man etwa zuerst das Okay des heimischen Meldeamtes benötigt, bevor einem im Ausland ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Auch Untertauchen ist einfacher. Ist das der Preis des Datenschutzes?
    Weichert: Jein. Heute ist der Datenschutz kein behinderndes Element mehr, sondern hat sich als flexibel erwiesen und nicht nur im Meldewesen erfolgreich durchgesetzt. Außerdem ist ein neues Bundesmeldegesetz auf dem Weg. Das schließt aber nicht aus, dass es hierbei föderalstaatliche Kompetenzrangeleien gibt.

    BZ: Das mag für die öffentlich sichtbare Seite der Verwaltung gelten. Was ist mit den Geheimdiensten?
    Weichert: Für Geheimdienste gelten die gleichen Gesetze. Nur ist es unheimlich schwierig, sie zu kontrollieren. Das weiß ich seit meiner Zeit als Landtagsabgeordneter im Innen- und Rechtsausschuss. Denn die parlamentarischen Kontrollgremien haben nur eine sogenannte nachschauende und keine präventive oder begleitende Aufgabe. Zudem werden sie auf Länderebene durch den Verfassungsschutz und auf Bundesebene durch den Kanzleramtsminister oder Geheimdienstkoordinatoren nur selektiv informiert. Skandale werden so nur dank Informationslecks und über die Presse bekannt. Wir brauchen also unabhängige Kontrollgremien in den Parlamenten, die umfassend auch an laufenden Verfahren beteiligt werden und Antragsrechte haben. Das fordere ich bereits seit den 1980er-Jahren. Herr Pofalla alleine kann diese Kontrolle nicht leisten.

    BZ: Geheimdienstler könnten entgegnen: Mehr ungestörte Überwachung ergibt mehr Sicherheit.
    Weichert: Das stimmt so nicht. Wir haben mit weniger Geheimdienstaktivität als in Großbritannien oder den USA weniger Kriminalität als in diesen Ländern. Und wer sagt denn, dass das BKA die viel zitierte Sauerland-Gruppe nicht auch auf herkömmlichem Weg enttarnt hätte? Von flächendeckender Überwachung ist stets der Normalbürger betroffen. Deshalb müssen die Dienste gezielter und nicht flächendeckender operieren, zumal Profis wissen, wie man verschleiert.

    BZ: Empfehlen Sie auch dem Normalbürger, seine E-Mails zu verschlüsseln?
    Weichert: Unbedingt. Gerade, wenn vertrauliche Inhalte verschickt werden sollen. Nicht nur weil sonst die NSA, sondern eben auch Kriminelle und gewöhnliche Router-Betreiber mitlesen können. Mit Verschlüsselungsprogrammen ist für sie zumindest der Aufwand höher, den Inhalt zu entschlüsseln. Auch sollte man auf amerikanische E-Mail-Provider verzichten. Erst recht, wenn man keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet, sondern auf Schutzprogramme des Providers zurückgreift. Denn dahintergeschaltete US-Behörden können dann auch weiterhin mitlesen.

    BZ: Was ist denn daran gefährlich, wenn etwa personenbezogene Daten öffentlich werden?
    Weichert: Wenn die verschiedenen Informationen, die wir übers Internet kommunizieren, von einem Dritten zusammengebracht werden, können sie leicht gegen uns verwendet werden. Etwa zur Beurteilung der Bonität, oder um Bewegungsmuster zu erstellen. Aber auch Einzelinformationen können genutzt werden, um jemanden bloßzustellen.

    BZ: Trotz Volkszählungsurteil hat der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum wegen der Überwachung von US-Konzernen in einem FAZ-Beitrag von einem Angriff auf die Demokratie geschrieben. Er zitiert Hans Magnus Enzensberger, der von postdemokratischen Zuständen spricht. Haben die beiden Recht?
    Weichert: In der Analyse stimme ich ihnen zu. Aber ich bezweifle, dass tatsächlich bereits von einer postdemokratischen Ära gesprochen werden kann. Zurzeit gibt es eine Auseinandersetzung zwischen der EU und den USA, was gesetzliche Regelungen für private Firmen wie Google oder Facebook anbelangt, die ein Informationsmonopol haben, das weit über staatlich gesammelte Informationen hinausgeht. Falls sich hierbei die unternehmensfreundlichere US-Position durchsetzten sollte, wäre tatsächlich die Demokratie bedroht.

    BZ: Kann sich der Staat überhaupt gegen solch multinationale Konzerne wehren?
    Weichert: Natürlich. Alles andere wäre eine Kapitulation des Rechtsstaates vor der Informationstechnik und auch für die Konzerne gelten die deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen. Das gilt selbst, wenn Aufsichtsbehörden besser ausgestattet oder Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bürger verbessert würden.

    BZ: Das heißt, im internationalen Vergleich steht Deutschland datenschutzrechtlich gut da.
    Weichert: Ja. In den USA etwa gab es ursprünglich zwar die gleichen kulturellen und ökonomischen Voraussetzungen für Datenschutz wie in Deutschland, aber seit den 1960er-Jahren hat sich das Recht dort kaum verändert. Zum einen, wegen der Sicherheitsbedürfnisse der Regierung und zum anderen, um IT-Unternehmen wie Google oder Facebook zu schützen. Denn deren Geschäftsmodell beruht auf der Auswertung personenbezogener Daten und damit generieren sie Kapital im Land. Allein deshalb gewährt der Supreme Court nicht den gleichen Schutz wie das Bundesverfassungsgericht. Damit das deutsche Datenschutzrecht aber wirkt, müssen staatliche Stellen auch handeln wollen. Bei der Bundesregierung ist dies in Folge der NSA-Enthüllungen Edward Snowdens leider nicht erkennbar, selbst nachdem die Bespitzelung der Bundeskanzlerin bekannt wurde – sie will die transatlantischen Beziehungen nicht gefährden.

    BZ: Ein Argument gegen zu viel Datenschutz, das oft von Social Media-Nutzern vorgebracht wird, lautet: Ich hab’ doch nichts zu verbergen.
    Weichert: Als Datenschutzbehörde haben wir auch einen pädagogischen und soziologischen Auftrag. Es geht darum, zu informieren und dafür zu kämpfen, dass Gesetzeslücken dort geschlossen werden, wo für den Nutzer unerkennbar wirtschaftliche Interessen dominieren.

    BZ: Sie haben mal gesagt, mit Facebook hat sich „etwas Rechtswidriges als Kommunikationsstandard in der Gesellschaft festgesetzt“. Ist der Kampf gegen Google oder Facebook ein Kampf gegen Windmühlen?
    Weichert: Das sehe ich nicht so. Facebooks Cheflobbyist gegen den Datenschutz, Gunnar Bender, hat einmal gesagt, er verdanke dem schleswig-holsteinischen Datenschutzzentrum seinen Job. Außerdem müssen wir auch große Konzerne ans deutsche Recht der informationellen Selbstbestimmung gewöhnen.

    BZ: Und das klappt, indem man Facebook mit 20 000 Euro Zwangsgeld droht …
    Weichert: Sicherlich kann Facebook 20000 Euro verkraften. Aber wir müssen uns gegen internationale Konzerne mit den rechtsstaatlichen Mitteln wehren, die wir haben. Und ich finde weiterhin, dass es keinen Klarnamenzwang in Sozialen Netzwerken geben darf.

    Thilo Weichert

    Der Jurist und Politologe, Jahrgang 1955, ist Datenschutzbeauftragter in Schleswig-Holstein und Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz. In den 1980ern arbeitete er in Freiburg als Rechtsanwalt und Dozent. Von 1984 bis 1986 saß er für die Grünen im Landtag Baden-Württemberg.

    Volkszählungsurteil

    Aus Angst vor dem gläsernen Bürger stoppte das Bundesverfassungsgericht am 15. Dezember 1983 die geplante „allgemeine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung“. Erst vier Jahre später, 1987, fand sie unter Auflagen erstmals statt. Angaben zur Person wurden getrennt erfasst. Mit dem Urteil installierten die Richter das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung: Jeder Bürger kann bestimmen, welche Daten von ihm wo und wie veröffentlicht werden dürfen.

    http://www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/experte-zum-datenschutzurteil-es-war-ein-meilenstein–76943314.html

  2. Globales Spähprogramm "Dishfire": NSA sammelte fast 200 Millionen SMS pro Tag permalink
    25. Januar 2015 12:39

    Globales Spähprogramm „Dishfire“: NSA sammelte fast 200 Millionen SMS pro Tag

    Adressbücher, Finanztransaktionen, Reisepläne: Solche Informationen zieht die NSA offenbar massenhaft aus Mobiltelefonen ab. Laut „Guardian“ zeigt eine Präsentation aus dem Jahr 2011, dass der US-Geheimdienst täglich millionenfach SMS abgriff.

    Washington – Neue Enthüllungen des Informanten Edward Snowden geben weitere Einblicke in die Spähmethoden der NSA. Laut einem Zeitungsbericht kann der US-Geheimdienst fast 200 Millionen SMS-Nachrichten pro Tag abgreifen. Das gehe aus einem Dokument aus dem Jahr 2011 hervor, berichtet die britische Zeitung „Guardian“ am Donnerstagabend. Das Programm mit dem Namen „Dishfire“ sammele weltweit wahllos „so ziemlich alles, was es kann“, gehe aus Papieren des britischen NSA-Partnerdienstes GCHQ hervor.

    Die Geheimdienste fischten aus den Kurznachrichten Informationen etwa über Reisepläne, Adressbücher oder Finanztransaktionen heraus, heißt es in dem Bericht. Jeden Tag werte die NSA mehr als fünf Millionen solcher Informationen aus – deren automatisierte Analyse laufe in einem Programm mit dem Codenamen „Prefer“, schreibt der „Guardian“. Benachrichtigungen über entgangene Anrufe gäben zum Beispiel Aufschluss über den Bekanntenkreis eines Nutzers. Genauso wiesen 1,6 Millionen registrierte Roaming-Benachrichtigungen auf Grenzübertritte hin. Außerdem seien aus mehr als 76.000 Kurznachrichten Geodaten extrahiert worden.

    „Eine Goldmine zum Ausbeuten“

    Die NSA-Präsentation aus dem Jahr 2011, aus der die Informationen stammen, trägt den vielsagenden Untertitel: „SMS Text Messages: A Goldmine to Exploit“ (etwa: „SMS-Nachrichten – Eine Goldmine zum Ausbeuten“). Demnach wurden an einem Tag 194 Millionen SMS-Nachrichten gesammelt, schreibt die Zeitung. Ein weiteres Dokument zeige die Kapazität des Systems: Die Geheimdienst-Analysten würden darin aufgefordert, nach nicht mehr als 1800 Telefonnummern gleichzeitig zu suchen. Die Dokumente stammten aus dem Fundus des Informanten Edward Snowden und seien 2012 von einer Seite mit Anleitungen zu „Dishfire“ für GCHQ-Mitarbeiter heruntergeladen worden. Das System sei zu diesem Zeitpunkt im Einsatz gewesen.

    Eine NSA-Sprecherin widersprach auf Anfrage der Zeitung dem Eindruck, dass die Daten ohne Verdacht und unkontrolliert gesammelt würden. Die Fähigkeiten würden gegen Aufklärungsziele eingesetzt. Der britische Geheimdienst GCHQ versicherte lediglich, dass er stets im Einklang mit nationalen Gesetzen gehandelt habe.

    Seit den ersten Enthüllungen Anfang Juni wird deutlich, dass die NSA alle möglichen Arten der Kommunikation überwacht. So greift sie den Unterlagen zufolge E-Mails, Adressbücher und den Datenverkehr zwischen Rechenzentren von Internet-Konzernen ab. Sie kann demnach auch Handy-Gespräche abhören und Mini-Wanzen in Computer einbauen.

    Der „Guardian“ hat für die Publikation der neuen Details über die NSA-Spähaffäre einen öffentlichkeitswirksamen Zeitpunkt gewählt. Am Freitag will US-Präsident Barack Obama in einer Rede seine Pläne für die künftige Arbeit der NSA darlegen. Im Justizministerium will er das Ergebnis der monatelangen Überprüfung der Überwachungsprogramme präsentieren. Vorab sickerten bereits Details seiner Reformvorhaben durch.

    bos/dpa/AFP

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/spaehprogramm-dishfire-nsa-analysiert-fast-200-millionen-sms-pro-tag-a-943981.html

  3. Tor-Router zum Selberbauen: Internet-Tarnkappe für 65 Euro permalink
    25. Januar 2015 12:41

    Tor-Router zum Selberbauen: Internet-Tarnkappe für 65 Euro

    Selbsthilfe gegen Bespitzelung: Für wenig Geld kann man sich einen Router basteln, der die eigene Identität im Netz verschleiert. Der Mini-Rechner Onion Pi nutzt dazu das Tor-Netzwerk. Nebeneffekt: Einige im Internet gesperrte Inhalte werden sichtbar.

    Eins vorab: Bitte beachten Sie, dass es sich bei unserer Bastelanleitung um einen redaktionellen Service handelt. Das Netzwelt-Ressort hat den im Folgenden vorgestellten SpOnionPi zwar selbst ausführlich getestet und die Anleitung nach bestem Wissen erstellt, übernimmt aber keinerlei Gewähr für die Anleitung und das Endprodukt. Der Nachbau erfolgt auf eigenes Risiko, SPIEGEL ONLINE übernimmt insofern keine Haftung.

    Hier geht es direkt zur Bauanleitung für den SpOnionPi.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/raspberry-pi-tor-router-onion-pi-anonymisiert-surfen-im-web-a-907567.html

  4. Schutz gegen Internet-Spione: So verschlüsseln Sie Ihre E-Mails permalink
    25. Januar 2015 12:42

    Schutz gegen Internet-Spione: So verschlüsseln Sie Ihre E-Mails

    Von Friedrich Lindenberg und Christian Stöcker
    Kryptografie: So verschlüsseln Sie Ihre E-Mails Fotos
    Corbis

    Kann man sich gegen die Datensammler der Geheimdienste schützen? Ja. Es erfordert aber ein wenig Aufwand, seine E-Mails zu verschlüsseln. Doch danach mailt es sich chiffriert fast so einfach wie sonst. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/so-verschluesseln-sie-ihre-e-mails-mit-openpgp-a-909316.html

  5. Schutz gegen Internet-Spione: So chatten Sie verschlüsselt permalink
    25. Januar 2015 12:43

    Schutz gegen Internet-Spione: So chatten Sie verschlüsselt

    Von Christian Stöcker
    Pidgin und OTR: So chatten Sie verschlüsselt Fotos
    Corbis

    Nicht nur E-Mails, auch Instant-Messaging-Chatnachrichten im Stile von ICQ oder AIM kann man verschlüsselt austauschen. Das ist recht einfach, sehr komfortabel und komplett kostenlos. Wir erklären, wie es geht.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/mit-jabber-pidgin-und-otr-so-chatten-sie-verschluesselt-a-912957.html

  6. E-Mails, Kurznachrichten, Dateien: Fünfmal Gratis-Sicherheit im Netz permalink
    25. Januar 2015 12:45

    E-Mails, Kurznachrichten, Dateien: Fünfmal Gratis-Sicherheit im Netz

    Von Ole Reißmann

    So surfen Sie sicher im Netz: Mit kostenlosen Online-Diensten kann man E-Mails, Kurznachrichten und Dateien verschlüsseln, um sich vor ungebetenen Beobachtern zu schützen. Fünf nützliche Helfer im Schnellcheck.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/verschluesselung-fuenf-web-dienste-fuer-mehr-sicherheit-a-834782.html

  7. Frag den Staat: Crypto ist Abwehr, IFG ist Angriff! permalink
    31. Dezember 2015 01:50

    Frag den Staat: Crypto ist Abwehr, IFG ist Angriff!

    Die Landesverrat-Affäre um netzpolitik.org hat gezeigt, wie wichtig es ist, nicht nur aus staatlichen Dokumenten zu zitieren, sondern sie im Original zu veröffentlichen. Ideales Werkzeug dafür ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wir geben einen Überblick über die Entwicklungen dieses Jahr rund um das IFG.

    Die Landesverrat-Affäre um netzpolitik.org hat gezeigt, wie wichtig es ist, nicht nur aus staatlichen Dokumenten zu zitieren, sondern sie im Original zu veröffentlichen.
    Ideales Werkzeug dafür ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das aber weiterhin noch viel zu selten genutzt wird – weder von Aktivistinnen noch von Journalistinnen.
    Wir zeigen, welche politischen Entwicklungen, Gerichtsurteile und Veröffentlichungen 2015 wichtig waren für die Informationsfreiheit in Deutschland – und auch in anderen Ländern wie England, wo der Freedom of Information Act von der Cameron-Regierung vermutlich bald eingestampft wird.
    FragDenStaat haben wir unterdessen weiterentwickelt zu einer Plattform, auf der Behörden auch dann angefragt werden können, wenn für sie das IFG nicht gilt. Und haben dabei erlebt, dass der bisher größte internationale Medienhype um die Plattform nicht auf seriöse Arbeit zurückzuführen ist, sondern auf einen 17-Jährigen, der über FragDenStaat seine Abiturklausuren vor dem Klausurtermin einsehen wollte.

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    ➤Redner: Arne Semsrott
    ➤EventID: 7102
    ➤Event: 32. Chaos Communication Congress [32c3] des Chaos Computer Club [CCC]
    ➤Ort: Congress Centrum Hamburg (CCH); Am Dammtor; Marseiller Straße; 20355 Hamburg; Deutschland
    ➤Sprache: deutsch
    ➤Beginn: Di. 29.12.2015 22:00:00 +01:00
    ➤Lizenz: CC-by

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