Schon wieder: Kündigung wegen einem Schluck Orangensaft

Wegen einem Schluck aus einer O-Saft Flasche wurde eine Putzfrau von „ihrem“ Reinigungsunternehmen gekündigt. Die Kollegin klagt gegen ihren Rauswurf. In erster Runde gab es vor dem Arbeitsgericht kein Ergebnis. Am 12. Oktober findet das nächste Verfahren statt.
Schon vielmals berichteten wir hier über Kündigungen von Kolleginnen und Kollegen aus nichtigen Gründen. Sei es, weil sie Maultaschen, die zum Wegwerfen vorgesehen waren, von der Arbeitsstelle mit nach Hause nahmen, weil sie bereits weggeworfene Pappkartons aus dem Müll holten und mitnahmen, oder weil sie im Betrieb ihr Handy aufluden. Populärster Fall ist dabei jener der Kaisers-Kassiererin Emmely., der vorgeworfen wurde, einen Pfandbon unrechtmäßig eingelöst zu haben. Diese Kündigungen aus Nichtigkeiten haben unter vielen Kolleginnen und Kollegen zu Zorn auf die wahren Übeltäter – die Firmenchefs und Kapitalisten – geführt. Vor wenigen Monaten führte diese Form der „Bagatellkündigungen“ auch zu einer gesellschaftlichen Diskussion. Besonders entlang des Prozess der wehrhaften Emmely gelangten die wirklich Verantwortlichen in das Blickfeld einer breiteren Öffentlichkeit.
Nun haben die Kapitalisten wieder zugelangt. Diesmal hat ein Reinigungsunternehmen (welche ja Grundsätzlich für ihre extrem schlechten Arbeitsbedingungen und Löhne berühmt berüchtigt sind) einer 32- jährigen Putzfrau gekündigt, die angeblich eine verschlossene, volle Flasche Orangensaft vom Arbeitsplatz mit nach Hause genommen haben soll. Die Kollegin bekräftigt das sie lediglich einen Schluck aus einer bereits offenen Flasche genommen habe. Die Kollegin ging gegen die Kündigung vor das Arbeitsgericht nach Karlsruhe. Dort wurde von der Arbeitsrichterin eine sog. „gütliche Einigung“ vorgeschlagen, welche die Kapitalisten allerdings ausschlugen. Nun gibt es am 12. Oktober eine weitere Runde vor dem Arbeitsgericht.
Die Arbeitsstelle, von welcher die Kollegin angeblich die Flasche gestohlen haben soll, das Deutsche Rote Kreuz, hat unterdessen unstrichen, das sie „zu keinem Zeitpunkt die Kündigung der Reinigungskraft veranlasst haben“.
Wir werden weiter berichten und freuen uns über Hinweise, die den Namen des Reinigungsunternehmens betreffen.
Syndikalismus.tk
Dokumentiert
Streit um eine Flasche Orangensaft – Putzfrau verliert Job
dpa-Meldung
Baden-Baden – Eine 32-jährige Baden-Badenerin hat ihren Arbeitsplatz als Putzfrau verloren – und das wegen eines Streits um eine Flasche. Die Frau klagt dagegen. Sie behauptet, sie habe nach ihrem Putzdienst beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) lediglich einen Schluck aus einer bereits offenen Flasche Orangensaft genommen. Das Reinigungsunternehmen entließ sie, weil es hieß, die Frau habe eine volle Flasche von ihrer Putzstelle mitgenommen. Das Arbeitsgericht Karlsruhe bestätigte am Donnerstag einen Bericht des „Badischen Tagblatts“.
Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht konnten sich die Parteien nicht einigen. Die Richterin hatte vorgeschlagen, die Klägerin an einen anderen Kunden zu vermitteln. Das lehnte ihr bisheriger Arbeitgeber ab. Nun wird der Fall am 12. Oktober verhandelt.
„Ob sich die eine oder die andere Version bestätigt, ist ausschlaggebend: Hat sie nur ein paar Schlucke aus einer angebrochenen Flasche genommen, ist das für mich noch kein Kündigungsgrund“, sagte der Richter am Arbeitsgericht Karlsruhe, Hartmut Maier, der Nachrichtenagentur dpa auf Nachfrage. Besonders heikel sei jedoch, dass sich die Frau bei einem Kunden ihres Arbeitgebers bedient habe. In den vier Jahren ihrer Anstellung sei es jedoch nie zu arbeitsrechtlichen Problemen gekommen, sagte ihre Anwältin, Aksana Bolinger, dem „Badischen Tagblatt“.
Das DRK betonte am Donnerstag, der DRK-Blutspendedienst habe die Kündigung der Reinigungskraft „zu keinem Zeitpunkt veranlasst“. Man habe lediglich gebeten, die Frau nicht mehr beim Blutspendedienst einzusetzen, „zumal in der Vergangenheit mehrere kleinere Diebstähle festgestellt worden waren, die nicht aufgeklärt werden konnten“.
Schlagzeilen machte im Juli 2009 der Streit um die gekündigte Berliner Supermarkt-Kassiererin „Emmely“, die zwei Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Der Streit wurde bis zur höchsten Instanz ausgefochten – und die Frau siegte. „Emmely“ bekommt für die zwei Jahre, über die sich die Verhandlung hinzog, ihren Lohn nachgezahlt. Im Gegensatz zu „Emmely“, die sich in über 30 Jahren bei ihrem Arbeitgeber nichts zuschulden hatte kommen lassen, sei die Baden-Badener Klägerin aber jünger und noch nicht so lange bei ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen, sagte der Richter.
Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 05.08.2010
Und wenn man bedenkt, dass im Münsterland ein Bäckermeister von einem Beamten des Eichmates beklaut worden ist, dieser sich dafür nicht einmal entschuldigt hat und seine Vorgesetzten zu dem Vorgang keine Stellung beziehen, darf man fragen, was ist los in diesem Land?
Dürfen Beamte Brötchen klauen ohne sich zu entschuldigen?
http://derdetektivmitdersonnenbrille.wordpress.com/2010/08/07/beamter-des-eichamtes-bestiehlt-backer/
Warum wird eine Putzfrau gekündigt, wenn sie einen Schluck Orangensaft trinkt?
http://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/08/10/putzfrau-wegen-schluck-orangensaft-gekundigt/
Es liegt an den Richtern hier endlich mal die „Fürsorgepflicht“ zu beachten und das DRK in Baden sollte mal das Gleiche tun.
Harry Gambler
Kekse-Prozess in Lüneburg
http://de.indymedia.org/2010/12/295583.shtml