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EU-Gericht: Mehrfach befristete Arbeitsverträge sind erlaubt

26. Januar 2012

Luxemburg – Die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen widerspricht nicht dem EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden.

Mehrfach wegen Vertretungsbedarf befristete Arbeitsverträge könnten auch dann erlaubt sein, wenn sich der Vertretungsbedarf als “wiederkehrend oder sogar ständig erweist”, hieß es. Das höchste EU-Gericht war vom Bundesarbeitsgericht angerufen worden. Dabei geht es um die Klage einer Frau, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln beschäftigt wurde. Die Frau wurde jeweils als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt, beispielsweise für Kolleginnen im Erziehungsurlaub. Sie hatte auf Festanstellung geklagt.

Der Europäische Gerichtshofs forderte die EU-Staaten auf, durch klare Regeln einen Missbrauch zu verhindern. Wichtig sei die Festlegung sachlicher Gründe, die die Verlängerung solcher Verträge rechtfertigten. Ein solcher sachlicher Grund im Sinne des EU-Rechts könne ein vorübergehender Bedarf an Vertretungskräften sein, so wie es das deutsche Recht vorsehe, entschieden die Richter. Die Richter mahnten die Behörden, bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit aufeinanderfolgender befristeter Jobs genau hinzusehen: “Bei der Beurteilung der Frage, ob die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags im Einzelfall durch einen sachlichen Grund wie den vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften gerechtfertigt ist, müssen die nationalen Behörden jedoch alle Umstände dieses Einzelfalls einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge berücksichtigen.”

Es gehe über die Ziele des EU-Rechts und einer Rahmenvereinbarung der EU-Sozialpartner hinaus, automatisch den Abschluss unbefristeter Verträge durch Arbeitgeber zu verlangen, die immer wieder einen Bedarf an Vertretungskräften haben. (Akz C-586/10)

stk/dpa/Reuters
Quelle: Spiegel-Online

Anmerkung Syndikalismus.tk: Damit hat das EU-Gericht ganz im Sinne von Kapitalisten und Unternehmern entschieden. LohnarbeiterInnen bleiben weiterhin eine Manövriermasse. Zukunftsplanungen und Sicherheit für Lohnabhängige bleiben durch dieses Urteil auf der Strecke. So behält das Kapital weiterhin ein großes Druckmittel um ArbeiterInnen zur Unterwürfigkeit und Wohlverhalten zu zwingen. Da das Gericht keine Gerechtigkeit geschaffen hat, müssen einmal mehr wir Lohnabhängige getreu dem Satz “Alles muss man selber machen” die Stärke entwickeln um in der betrieblichen Praxis diese befristeten Arbeitsverträge abzuschaffen. Der Streik für dieses Ziel ist dafür das geeignete Mittel.

4 Kommentare Eins hinterlassen →
  1. Anmerkung zur Anmerkung von Syndikalismus.tk: Permalink
    26. Januar 2012 14:18

    “Damit hat das EU-Gericht ganz im Sinne von Kapitalisten und Unternehmern entschieden. LohnarbeiterInnen bleiben weiterhin eine Manövriermasse.”

    Auch bei der ausbeutenden Klasse gibt es Weibchen, nicht nur Männchen.

  2. glouton Permalink
    26. Januar 2012 17:15

    Anm. zum Kommentar: So ein Quatsch. Wie soll man denn bitteschön durch einen Streik einen befristeten Arbeitsvertrag in einen festen umwandeln? Streik ist dabei wohl ein etwas ziemlich ungeeignetes Mittel.

    Anmerkung Syndikalismus.tk: Das ist kein Quatsch. Die Belegschaft kann streiken das nur neue Kollegen eingestellt werden mit einem unbefristeten AV. Genauso können die befristet eingestellten streiken um einen unbefristeten zu erhalten. Am besten ist alle streiken zusammen.

  3. glouton Permalink
    27. Januar 2012 17:52

    Wo gibt es denn Belegschaften, die “streiken können”? Ich sehe bei Belegschaften, die noch in “befristet” und “unbefristet” geteilt sind, aktuell kaum Solidarität. Ohne diese ist ein Streik Quatsch. Man kann natürlich das Pferd von hinten aufzäumen. Wem das gelingt – Waidmannsheil. Es wäre sinnvoller mal die gegebene Situation zur Kenntnis zu nehmen, anstatt in den zwanziger Jahren hängen zu bleiben.

    Anmerkung Syndikalismus.tk: Resigniert? Sogar in Großbetrieben gibt es immer mal wieder Streiks für die Festanstellung befristeter Kollegen, siehe z.B. Mercedes-Benz. Übrigens: Wer die Situation nur zur Kenntnis nimmt, bewegt sich keinen mm.

  4. glouton Permalink
    29. Januar 2012 14:42

    Wie kommt ihr auf “resigniert”? Offenkundig haben wir unterschiedliche Erfahrungen. Außerdem hab ich durchaus nicht vor, die Situation nur “zur Kenntnis zu nehmen”. Aber dies auch zu tun, finde ich sinnvoller als dies nicht zu tun. Oder?

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