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Kleine Medienumschau zum FAU-Berlin Kammergerichts–Urteil (Ergänzt 12.06.)

10. Juni 2010

Die junge Welt macht den Anfang bei der Berichterstattung über den heutigen Prozess der FAU Berlin vor dem dortigen Kammergericht. Sobald weitere Presse- und Medienberichte vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen. Ergänzungen und Hinweise sind erwünscht.

Koalitionsrecht verteidigt

Ob sich eine Beschäftigtenorganisation Gewerkschaft nennt, entscheiden allein ihre Mitglieder. Berliner Kammergericht hebt Verbotsurteil gegen die FAU auf

Ein Unternehmer kann einer Interessenvereinigung von Beschäftigten nicht untersagen, als »Gewerkschaft« aufzutreten, auch wenn sie noch nicht tariffähig ist. Die Selbstbezeichnung ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung grundgesetzlich geschützt. Zu diesem Urteil kam das Kammergericht Berlin (so heißt in der Hauptstadt das Oberlandesgericht) in einer Berufungsverhandlung im Fall Freie Arbeiterunion (FAU) gegen Neue Babylon GmbH am gestrigen Donnerstag. Der Vorsitzende Richter Stefan Neuhaus stellte gleich zu Verhandlungsbeginn klar, daß die Berufung der Anarchosyndikalisten »aus unserer Sicht Erfolg haben« werde. Eine Koalition von Arbeitnehmern müsse »für sich reklamieren können, daß sie eine Gewerkschaft sei, und zwar unabhängig davon, ob sie es arbeitsrechtlich tatsächlich ist«. Die Selbstbezeichung sei »keine Tatsachenbehauptung«, sondern eine »Interpretation«, die durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei. Der Geschäftsführer des Traditionskinos Babylon am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin-Mitte, Timothy Grossman, hatte am 11. Dezember 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die in dem von ihm geleiteten Kinobetrieb organisierte anarchosyndikalistische FAU erwirkt. Darin wurde der Vereinigung untersagt, sich selbst, z.B. auf Flugblättern und sogar in ihrer Satzung, als »Gewerkschaft« oder »Basisgewerkschaft« zu bezeichnen.

Grossman und seine Rechtsbeistände stützten sich in ihrer Argumentation auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 7. Oktober 2009, das der FAU aufgrund ihrer zu geringen Durchsetzungsmacht die Tariffähigkeit abgesprochen hatte. Das von der FAU angerufene Landgericht bestätigte das Verbot am 6. Januar. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro oder ersatzweise Haft von bis zu sechs Monaten angedroht. Grossman, der mit der FAU im Clinch liegt, spätestens seit sie vor einem Jahr einen Tarifvertrag für die rund 30 Beschäftigten forderte, ließ sich nicht lange bitten. Zwei Wochen nach dem erstinstanzlichen Urteil stellte er den ersten von mehreren Anträgen auf »ein empfindliches Ordnungsgeld in angemessener Höhe« oder »Ordnungshaft, zu vollstrecken an den … Sekretären« der FAU, weil diese das Wort »Gewerkschaft« nicht schnell genug aus ihrer Satzung entfernt hatten.

Im April wies das Landgericht die Anarchisten an, 200 Euro in die Justizkasse zu zahlen oder, falls nicht, für vier Tage ins Gefängnis zu gehen. Nicht nur für Grossman, den Betreiber des einzigen vom Land Berlin subventionierten Lichtspielhauses, sondern auch für den 10. Zivilsenat des Landgerichts ist das gestrige Berufungsurteil eine schallende Ohrfeige. Keiner der Richter ließ die geringsten Zweifel an der Rechtslage erkennen, und schon nach einer Viertelstunde schloß der Vorsitzende mit den Worten: »Ich denke, daß die Sache damit ausverhandelt ist.« Grossman selbst hatte sich nicht geäußert, seine beiden Rechtsanwältinnen versuchten vergeblich, das Gericht davon zu überzeugen, daß ihrem Mandanten ein »wirtschaftlicher Schaden« entstehe, würde die FAU sich weiterhin Gewerkschaft nennen. Tatsächlich hatte der 10. Senat des Landgerichts seine Verbotsentscheidung im Januar so begründet und der FAU einen »rechtswidrigen Eingriff in das Recht der Verfügungsklägerin (der Neuen Babylon GmbH – die Red.) am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb« zur Last gelegt. Weil in Flugblättern der Anarchosyndikalisten »der Eindruck erweckt« wurde, »die Verfügungsklägerin diskriminiere Gewerkschaftsmitglieder gerade wegen ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, obwohl es sich bei der Verfügungsbeklagten tatsächlich nicht um eine Gewerkschaft handelt«, erleide »die Verfügungsklägerin einen Rufschaden und Umsatzeinbußen«.

Eine Sichtweise, die Richter Neuhaus gestern anzweifelte: Ob dem Kino nachweislicher Schaden entstanden sei, weil die FAU im Betrieb als Gewerkschaft auftrat, sei »sehr fraglich«. FAU-Sekretär Lars Röhm kommentierte die gestrige Entscheidung erfreut: »Wir sind glücklich, daß es nicht gelungen ist, die stärkste und aktivste Gewerkschaft aus dem Kino zu verbannen. Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, daß das Mittel der einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen.«

Jörn Boewe -  junge welt vom 11.06.2010

Und das schreiben die Industrial Workers of the World (IWW) zum Emmely-Prozess und zum FAU Prozess:

2:0 für Graswurzel-Gewerkschafter und Basis-AktivistInnen. FAU darf sich wieder “Gewerkschaft” nennen / Kündigung der Kassiererin Emmely rechtswidrig

In Berlin sind heute die Sektkorken geknallt. Merkwürdigerweise sind heute – völlig getrennt voneinander – zwei der spannendsten Ansätze von gewerkschaftlichem Widerstand in Deutschland vor Gericht verhandelt worden. In beiden Fällen war der Ausgang völlig ungewiss. Um so überraschender, dass die Gerichte ihre vorhergehenden Entscheidungen in beiden Fällen revidiert haben. Damit wurde DGB-unabhängigen Basisbewegungen von ArbeiterInnen am Vorabend zu erwartender heftiger Kämpfe der Rücken gestärkt – Es hätte auch anders ausgehen können!

Die Mutter Courage der Niedriglohn-ArbeiterInnen

Die Kassiererin Emmely war wegen angeblich falsch abgerechneter Pfandbons gekündigt worden – Wert: 1,30 EUR. In Wahrheit hatte die Geschäftsleitung ihrer Filliale versucht, ihr etwas anzuhängen, weil sie an einem Streik der Gewerkschaft ver.di teilgenommen hatte. Tausende von ArbeiterInnen und Betriebsräten kennen das – es brauchte mal eine, die endlich aufsteht, sich wehrt und das Ding auch mit Hartz IV und gegen miese Gerichtsentscheidungen durchzieht. Emmely war nicht allein. Um die streitbare wie sympathische Berlinerin hatte sich eine Berliner Solidaritäts-Gruppe gebildet, die Aktionen gegen ihren Arbeitgeber Kaiser’s (Tengelmann) durchführte. Diese Aktionen verbreiteten sich bundesweit. Zudem erhielt Emmely viel Post aus allen Teilen der Republik und besuchte Gruppen und Veranstaltungen in ganz Deutschland. Sie wurde zu einer Gallionsfigur für entrechtete NiedriglohnarbeiterInnen und scheute sich nicht diese Rolle selbstbewußt anzunehmen.

Nun hat das Bundesarbeitsgericht ihre Kündigung für rechtswidrig erklärt. Wir wissen gar nicht wem wir mehr gratulieren sollen – Emmely für den Sieg oder dem “Hohen Gericht”, dafür dass es die Chance ausgelassen hat, die gesamte Richter-Zunft erneut bis auf die Knochen zu blamieren.

FAU gegen Babylon Kino

Während der Ausgang des Falls Emmely in allen großen Newsportalen, im TV etc. berichtet wurde, blieb das Medien-Gezwitscher im Fall der Berliner Freien ArbeiterInnen Union weitgehend überschaubar. Das sagt allerdings nichts über den Erfolg der GenossInnen und seine nachhaltige Bedeutung für die unabhängige Gewerkschaftsbewegung aus. Denn der Sieg dürfte von entscheidender Bedeutung sein für alle, die sich außerhalb der DGB-Monopolgewerkschaften gewerkschaftlich organisieren wollen – auch und gerade für die Wobblies. Daher auch eine Riesen-Gratulation und ein Dankeschön an die FAU Berlin!

wobblies.de vom 10.06.2010

Ergänzt 12.06.: Die Frankfurter Rundschau vom 12.06. berichtet vom Prozeß und seinem Hintergrund durchaus wohlwollend

FAU-IAA Berlin – Basisgewerkschaft siegt vor Gericht

Von Felix Guth

Die schwarze Katze hat gewonnen: Die “Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Berlin” darf sich wieder offiziell als Gewerkschaft bezeichnen. Das Kammergericht in Berlin hob am Donnerstag eine Einstweilige Verfügung auf, die der Organisation den Einsatz für die Arbeitsbedingungen in einem Kino untersagt hatte. Die “anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft” eroberte ihr Recht auf Streit zurück.

Als Richter Stefan Neuhaus in Saal 449 des Gerichts in Berlin-Schöneberg verkündet, jubeln die anwesenden “FAU”-Aktivisten laut. “In dieser Sache gilt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit”, begründet er die Aufhebung des Verbots. Dieses hatte die Geschäftsführung des Berliner Kinos “Babylon-Mitte” im Dezember 2009 erwirkt, um damit einen durch die “FAU” organisierten Boykott zu stoppen. Es sei nicht nachweisbar, dass dem Betrieb durch das Auftreten als Gewerkschaft Schaden entstanden sei, so Neuhaus weiter.

Das Urteil beendet einen Streit, der im Januar 2009 seinen Anfang genommen hatte. Die Mitarbeiter des vom Berliner Senat mit jährlich über 300.000 Euro bezuschussten Programm-Kinos hatten über Lohnschwankungen und prekäre Bedingungen geklagt. Sie organisierten sich zunächst über die FAU-Ortsgruppe, die Geschäftsführer Timothy Grossmann einen Tarifvertrag vorlegte. Der Kino-Chef verweigerte jedoch Verhandlungen mit “Anarchisten, die eine Welt ohne Staat und Bosse wollen” und brachte stattdessen die Einstweilige Verfügung erfolgreich auf den Weg.

Hintergrund

Die anarchosyndikalistischen Bewegungen (“Basisgewerkschaften”) haben in der europäischen Gewerkschaftsgeschichte ihre Wurzeln in den 1870er Jahren. Grundprinzip sind Organisation ohne Hierarchien, ihr Ziel die Veränderung des gesamten Lebens auch außerhalb der Arbeitswelt. Der Zweite Weltkrieg stellte eine Zäsur für die Bewegung dar.

In Europa existieren heute in Frankreich und Italien die stärksten Basisgewerkschaften. Die deutsche “FAU IAA” existiert seit 1977 wieder und hat in allen Bundesländern Ortsgruppen.

Letztlich nahm sich “verdi” der Sache an und handelte im Oktober einen Tarifvertrag aus – als “die einzige tarifmächtige Gewerkschaft im Kino- und Filmtheaterbereich”, wie es in einer Mitteilung von Oktober 2009 steht. Die FAU-Aktivitäten in Berlin lagen auf Eis. Dafür erhielten sie Solidarität von linken Gruppierungen in der ganzen Welt.

Konflikte im Betrieb

Nun also der Richterspruch von Schöneberg. Und die Frage: Haben hier staatsverneinende Anarchisten gesiegt? Der aktuelle Verfassungsschutzbericht stuft die Dachorganisation “FAU IAA” als linksextrem ein, sie lehne die bestehende Staatsordnung ab. Der Berliner “FAU”-Sekretär Lars Röhm macht keinen Hehl daraus, dass “unsere Position antikapitalistisch ist”.

Vor allem wolle man aber eine “interne Basisdemokratie, in der die Entscheidungen von unten nach oben getroffen werden. Und eben kein DGB-Geschacher”. In ihren autonomen Ortsverbänden in ganz Deutschland setzt sich die Basisgewerkschaft mit ihren 500 Mitgliedern vor allem in Branchen ein, die von “prekären Arbeitsbedingungen” betroffen sind. Dazu gehören etwa Kulturbetriebe oder das Gesundheitswesen.

Als der Prozess zu Ende ist, wehen vor dem Gerichtsgebäude schon die roten Fahnen mit der schwarzen Katze im Vordergrund. “Hätten wir verloren, wäre es ein Präzedenzfall gewesen, der es Arbeitgebern erlaubt hätte, mit einem einfachen Mittel Konflikte im Betrieb zu beenden”, sagt Lars Röhm.

Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.06.2010

FAU darf sich doch Gewerkschaft nennen

Amtsgericht hebt einstweilige Verfügung gegen anarchosyndikalistische Gewerkschaft auf

Die anarchosyndikalistische Freie ArbeiterInnen Union (FAU) darf sich wieder Gewerkschaft nennen. Am Donnerstag hat das Berliner Amtsgericht eine einstweilige Verfügung des Kammergerichts aufgehoben, die der FAU das unter Androhung hoher Ordnungsstrafen und sogar Haft für Sekretäre verboten hatte.

Den Antrag auf die einstweilige Verfügung hatte die Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte im Dezember 2009 gestellt. In dem Kino hatte eine FAU-Betriebsgruppe einen Haustarifvertrag ausgearbeitet. Die Geschäftsführung lehnte Verhandlungen mit der Begründung ab, dass die FAU keine Gewerkschaft sei. Das Berliner Kammergericht schloss sich dieser Auffassung an und gab der einstweiligen Verfügung statt. Die FAU sei wegen ihrer mangelnden Verankerung nicht tariffähig und daher keine Gewerkschaft, so die Begründung.

Die FAU ging in die nächste Instanz, wo sie nun Erfolg hatte. Richter Stefan Neuhaus betonte in seiner Begründung, dass das Recht sich Gewerkschaft zu nennen unter die Meinungsfreiheit falle. Dem Kriterium der Tariffähigkeit sprach er eine untergeordnete Bedeutung zu. Der Berliner FAU-Sekretär Lars Röhm war hocherfreut: “Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das Mittel der einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen”, sagte er der taz. “Jetzt können wir im Kino Babylon wieder unsere Gewerkschaftsrechte wahrnehmen”, meinte auch FAU-Sprecherin Milena Fehrte. Dazu gehört vor allem die Beteiligung an Betriebsversammlungen.

Zufrieden zeigte sich auch Jochen Gester vom Solidaritätskomitee für Gewerkschaftsfreiheit, in dem sich auch Mitglieder von DGB-Gewerkschaften engagieren. “Es geht uns nicht um das Programm der FAU, sondern um das Recht der Gewerkschaften, selber zu entscheiden, wie sie ich organisieren”, betont Gester. Von der Geschäftsführung des Kinos war niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

PETER NOWAK taz, 11.06.2010

Gerichte stärken Arbeitnehmerrechte

Siege für Emmely und FAU

In den Medien hatte die Kassiererin Emmely schon lange gewonnen, am 10.Juni hat sie nun auch vom Bundesarbeitsgericht Recht bekommen. Es hat die Kündigung aufgehoben, die der Discounter Kaiser’s gegen sie nach über 30jähriger Betriebszugehörigkeit aussprach. Emmely war beschuldigt worden, fremde Flaschenbons im Wert von 1 Euro 30 eingelöst zu haben, was sie bestreitet. Das Bundesarbeitsgericht hat nun geurteilt, dass die Kündigung unrechtmäßig war. Das Gericht ging aber wie die Vorinstanz davon aus, dass Emmely die Bons tatsächlich eingelöst hat. Trotzdem hat es die Entlassung aufgehoben. In der Begründung heißt es:

“Letztlich überwiegen angesichts der mit einer Kündigung verbundenen schwerwiegenden Einbußen die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte. Dazu gehört insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen verlaufene Beschäftigung, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erwarb.”

Neben Emmely feierte auch das Solidaritätskomitee, das den Fall in den letzten Monaten populär gemacht hat. Selbst in den Bundestagswahlkampf war Emmely ohne ihr Zutun geraten, weil SPD-Politiker ihren Fall als Sinnbild für Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft aufgegriffen hatten. Mit dem Richterspruch wurde nun ein Urteil korrigiert, dass von großen Teilen der Medien und Bevölkerung vehement abgelehnt wurde.

FAU darf sich Gewerkschaft nennen

Auch die anarchosyndikalistische Freie Arbeiter-Union konnte am 10. Juni einen juristischen Erfolg verbuchen. Das Berliner Kammergericht hat eine einstweilige Verfügung der Vorinstanz aufgehoben, die der FAU unter Androhung hoher Ordnungsstrafen und sogar Haft für Sekretäre verboten hatte, sich Gewerkschaft zu nennen. Den Antrag auf die einstweilige Verfügung hatte die Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte im Dezember 2009 gestellt. In dem Kino hatte eine FAU-Betriebsgruppe einen Haustarifvertrag ausgearbeitet.

Die Geschäftsführung lehnte Verhandlungen mit der Begründung ab, dass die FAU keine Gewerkschaft sei. Das Kammergericht betonte jetzt, dass es zur Meinungsfreiheit gehört, sich Gewerkschaft zu nennen. Das Kriterium der Vorinstanz, die Tariffähigkeit, wertete es dagegen als nicht so entscheidend.

“Jetzt können wir im Kino Babylon wieder unsere Gewerkschaftsrechte wahrnehmen”, kommentierte eine zufriedene FAU-Sprecherin Milena Führte gegenüber Telepolis das Urteil. Dazu gehört vor allem die Beteiligung an Betriebsversammlungen.

Peter Nowak 11.06.2010 auf Telepolis

13 Kommentare Eins hinterlassen →
  1. Folkert Permalink
    10. Juni 2010 23:45

    Sagte ich doch:

    » Eine Koalition von Arbeitnehmern müsse »für sich reklamieren können, daß sie eine Gewerkschaft sei, und zwar unabhängig davon, ob sie es arbeitsrechtlich tatsächlich ist«. Die Selbstbezeichung sei »keine Tatsachenbehauptung«, sondern eine »Interpretation«, die durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei. « junge Welt, 11.6.2010

    Meinungsfreiheit bedeutet eben noch lange nicht auch die ARBEITSrechtliche Anerkennung durch ein Arbeitsgericht als Gewerkschaft, schon gar nicht unter der herrschenden DAF – DGB & BDA-Einheit gegen kleine Gewerkschaften …

    • 11. Juni 2010 00:16

      gut erkannt! was die vorhaben, geht, selbst für historophobe kämpfer, aus dem letzten artikel über hundt und sommer hervor- dennoch athme ich im moment auf.

  2. glouton Permalink
    11. Juni 2010 01:49

    “Meinungsfreiheit bedeutet eben noch lange nicht auch die ARBEITSrechtliche Anerkennung durch ein Arbeitsgericht als Gewerkschaft,”
    Und hat das etwa jemand behauptet? Oder sind Windmühlen etwas Gutes?
    Sorry, ich kann dem nicht mehr folgen.

    • Nestor Burma Permalink
      11. Juni 2010 08:04

      @ glouton: Hab vielen Dank das du uns an deinem Unvermögen teilhaben lässt, einfachen Schlussfolgerungen und Analysen nicht folgen zu können, die vor einem unkritischen Jubeln warnen.

  3. nur_einer_von_vielen Permalink
    12. Juni 2010 10:28

    Jetzt hat endlich auch mal eine Zeitung aus dem Mainstream berichtet: «FAU-IAA Berlin – Basisgewerkschaft siegt vor Gericht». Erschienen in: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2741826_FAU-IAA-Berlin-Basisgewerkschaft-siegt-vor-Gericht.html. Und sogar ein ansatzweise wohlmeinender Bericht. Auch wenn der Konflikt und das Urteil nur ein kleines Sandkorn im Klassenkampf ist – freut mich für die FAU. Neben einigen tausend Euro für Gerichts- und Anwaltskosten dürfte es Großmann noch weniger gefallen, dass seine Lohnsklaven seit vorgestern vermutlich breit grinsend und mit noch höher erhobenem Haupt durch die Bude laufen. Ob das doch noch was wird mit mehr schwarz-rot an der Klassenfront? Mich hat jedenfalls ein langjähriger Kollege und gestandener IG Metall-Gewerkschaftsaktivist gestern angesprochen: “Sag mal, du bist doch auch so ein Anarcho. Erzähl mir doch mal was über diese Gewerkschaft mit der schwarzen Katze”. Nächste Woche gehen wir mal in die Frittenbude.

    Anmerkung Syndikalismus.tk: Danke für die Info und den Beitrag.

    • Bogdan Permalink
      13. Juni 2010 17:56

      Ab 5,20 Minute kommt FAU bei Kerna

  4. 15. Juni 2010 08:58

    bei dem Artikel auf
    http://www.reuter-arbeitsrecht.de/grundsatzliches/die-fau-darf-sich-wieder-gewerkschaft-nennen.html

    wird es ab da spannend:
    “Die Begründung des Kammergerichts hätte richtig ganz anders lauten müssen: Weil Art. 9 GG allen Deutschen das Recht einräumt, sich zu Gewerkschaften zusammenzuschließen (auch wenn der Begriff nicht vorkommt, kann man sich ja mal in einen GG-Kommentar vertiefen), kann es keinen subjektiven Anspruch auf Untersagung der Bezeichnung geben. Ende. Ob eine andere Gewerkschaft ein Recht hätte, die Bezeichnung untersagen zu lassen, falls es sich beim Gegner um eine Vereinigung handelt, die eindeutig keine aus Art. 9 GG ableitbaren Zwecke verfolgt, wäre eine interessante Diskussion, die aber für diesen Fall theoretisch bleibt.”
    aber wie hier geschrieben, für diesen Fall der Auseinandersetzung – wenn 2 Gewerkschaften im selben Betrieb mit dem Begriff “Tarif” hantieren, kann eine der anderen ganz fix Tarifmächtigkeit aberkennen lassen, das ist der juristische Hintergrund z.B. zu dem Artikel über die Kuschelei von Sommer und Hundt, auf der Basis können sie das “closed-shop-von-oben-prinzip” umsetzen.

    weiter heisst es da:

    “So kommt das Kammergericht zwar zum richtigen Ergebnis, aber die Botschaft ist nicht angekommen. Die offensichtlich gewählte Begründung, nach der die Bezeichnung “Gewerkschaft” keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung sei, ist völlig im System zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche verfangen. Richtig ist natürlich, dass es eine höchst eigenartige Idee ist, hinter dem Begriff überhaupt eine anderslautende Tatsachenbehauptung zu sehen, als die, dass die Organisation von Art. 9 GG gedeckte Zwecke verfolge. Diese Behauptung wäre erweislich wahr, wenn man die Satzung vorlegt. Den Weg über das Recht zur Meinungsäußerung zu beschreiten, macht nicht hinreichend klar, dass es um ein Grundrecht geht. Ob man eine Gewerkschaft ist oder nicht, entscheidet man letztlich selbst. Man meint ja nicht, eine zu sein, und unterliegt dabei z.B. einer Selbsttäuschung. Auch nach dem BVerfG ist es ausreichend, wenn der satzungsgemäße Zweck gewerkschaftlich ist, also ist es sehr fernliegend, eine Meinungsäußerung anzunehmen.”

    Aber genau das mit der Meinungsäusserung hat das Kammergericht nur zugestanden- eine flaumweiche Nummer, wo wahrscheinlich noch das eine oder andere Syndikat kommenden Juristenstress weiter zu fighten hat.

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  1. Die FAU darf sich wieder “Gewerkschaft” nennen | reuter-arbeitsrecht.de

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