20. Oktober Hauptverhandlung über die „Rechtmäßigkeit des Regelsatzes von Hartz IV“ vor dem Bundesverfassungsgericht – Interview mit dem Kläger

Peter Hartz, Ex-VW-Manager, SPD-Mitglied, muss trotz Millionenbetrügereien durch „Untreue in 44 Fällen“ nicht in den Knast. Seine „Lust-und Luxus-Reisen“ kann er in Freiheit fortsetzen.
Für den 20. Oktober ist die Hauptverhandlung über die Feststellung der „Rechtmäßigkeit des Regelsatzes von Hartz IV“ vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angesetzt. Über Hartz IV muss man keine großen Worte diesbezüglich verlieren, das der „Regelsatz“, die 359 Euro, zu viel zum Sterben und zu wenig zum Leben sind. Wir dokumentieren diesbezüglich die Informationen der „Hartz-IV Plattform“ und ein aufschlussreiches Interview derselben mit dem Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Weg vor ein Gericht zu gehen um Recht zu bekommen kann verschiedenartig betrachtet werden. Große Erwartungen haben wir nicht das es zu einem Urteilsspruch kommt, der den Regelsatz von HartzIV als „unrechtmäßig“ erklärt. Schließlich war es gerade der Namensgeber dieses Gesetzes der Massen-Verarmung Peter Hartz, der vom Braunschweiger Landgericht im Januar 2007 zwar wegen „Untreue in 44 Fällen“ (in seiner Funktion als Personaldirektor bei VW) verurteilt wurde, die Strafe aber zu 2 Jahren Bewährung abgemildert wurde und er nur 576.000 Euro Geldstrafe begleichen musste um dem Knast zu entkommen. An Geld mangelt es solchen Leuten eben nicht. Und die eine Krähe hakt der anderen eben kein Auge aus, während Schwarzfahrer und andere für kleine Vergehen in den Knast gesteckt werden.
Ob die Justiz tatsächlich „Unabhängig“ ist, ist in Frage zu stellen und zu bezweifeln. Hier nun die Informationen der Hartz4-Plattform:

April 2007 - Verhungert dank HartzIV: Der 20-jährige Andre stirbt in Speyer den Hungertod. Die Behördenmitarbeiter hatten alle „Leistungen“ für ihn „gesperrt“. Das Bild zeigt sein „Armengrab“ auf dem Friedhof.
Die Hartz IV-Medien-Diffamierungs-Maschinerie beginnt bereits im Vorfeld der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gegen dieses menschenunwürdige Gesetz zu laufen. Damit nicht genug: jahrelange Hetze gegen von Hartz IV Ausgegrenzte hat dazu geführt, dass der einzige Kläger gegen das Fundament dieser rot-grünen so genannten Sozialreform sich aus der Öffentlichkeit zurück ziehen musste, um seine Familie vor zunehmender Verfolgung und Beschimpfung zu schützen.
Nachdem der einzige Kläger gegen den grundgesetzwidrigen Hartz IV-Eckregelsatz (Beschlussvorlage vom Hessischen Landessozialgericht: L 6 AS 336/07, Az BVerfG: 1 BvL 1/09), dessen Klage am 20. Oktober – zusammen mit zwei weiteren, bei denen es jedoch nur um die Kinderregelsätze geht – vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt wird, sich zum Schutze seiner Familie vor zunehmenden Verfolgungen und Pöbeleien aus der Öffentlichkeit zurück gezogen hat, erhielt die Sprecherin der Wiesbadener Bürgerinitiative Hartz4-Plattform, Brigitte Vallenthin Gelegenheit für ein Exklusiv-Interview. Darin schildert der gelernte Journalist Hintergründe seines steinigen Rechtsweges, seiner persönlichen Beweggründe sowie seines mehr als 10-jährigen ehrenamtlichen sozialen Engagements mit fast unerträglicher Belastung ob der bedrückenden Schicksale der Hilfesuchenden. Auch sehr Persönliches berichtet er und nimmt Stellung zum entwürdigenden Hartz IV-Alltag, zur verantwortlichen Politik sowie zur aktuellen schwarz-gelben Koalitions-Diskussion unter dem Motto Bürgergeld statt Hartz IV. Das ausführliche Interview ist nachzulesen unter www.hartz4-plattform.de. (Auch hier im Anhang zu lesen).
Der Kläger bedauert sehr, dass er nicht an der Verhandlung in Karlsruhe teilnehmen kann, von der er sich das erfolgreiche Ende eines fünf Jahre währenden Rechtstreits erhofft. Grund seiner notwendigen Abwesenheits-Entscheidung ist nicht zuletzt die durch zahlreiche Medien angeheizte politische Debatte um das von Anbeginn umstrittene Gesetz der rot-grünen Bundesregierung. „Nicht genug damit: sowohl die damalige als auch die ihr folgende schwarz-rote Bundesregierung haben tatenlos zugesehen, wie nicht nur dieses menschenunwürdige Gesetz sondern auch die mediale Gier nach Auflage und Quote Millionen Menschen in diesem Lande aus dem gesellschaftlichen Miteinander ausgegrenzt, diffamiert und gedemütigt hat,“ stellt Brigitte Vallenthin fest. „Das führt dann zu solchen Auswüchsen, dass der Kläger gegen diese – nach unserer Meinung – verfassungswidrigen Paragrafen und ebenso seine Familie von wildfremden Menschen in der Öffentlichkeit aggressiv angefeindet werden. Statt selber als Regierung die viel zitierte Zivilcourage zu zeigen und sich schützend vor diese Menschen zu stellen, haben die Politiker dies unterlassen und die zunehmende soziale Spaltung unserer Gesellschaft billigend in Kauf genommen. Sie tragen Mitverantwortung für den Skandal, dass in unserer Gesellschaft Kläger sich zurück ziehen müssen, weil sie durch eine aufgeheizte gesellschaftliche Stimmung ihre und ihrer Familie Sicherheit in Gefahr sehen. Das ist eine Schande für unseren freiheitlichen Rechtsstaat,“ resümiert Brigitte Vallenthin.
Quelle: Indymedia vom 10.10.2009
Hier nun das Interview mit dem Kläger
Der Kläger gegen den Hartz IV-Eckregelsatz spricht über Hintergründe, Erwartungen, Aktuelles und Persönliches auf seinem Klageweg nach Karlsruhe
Interview von Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, 09. Oktober 2009
Am 20. Oktober 2009 wird der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unter Leitung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier darüber verhandeln, ob der Hartz IV-Regelsatz ( juristisch: Eckregelsatz SGB II in § 20 Absätze 1,2,3 SGB II sowie § 28 SGB II ) erstens wegen für ein soziokulturelles Existenzminimum zu geringer Höhe und zweitens wegen nicht rechtskonform ermittelter Bemessung verfassungswidrig ist. Bis Ende 2008 lagen den Verfassungsrichtern hierzu zwei Beschlussvorlagen vor.
Die eine beanstandete lediglich die Höhe des Kinderregelsatzes. Eine zweite und weitestgehende – vorgelegt vom Hessischen Landessozialgericht (HLSG) – ficht grundsätzlich den Eckregelsatz an und damit das unzureichende Fundament sämtlicher Hartz IV-Berechnungen – sowohl die Hartz -IV-Regelsätze für Kinder, als auch die Hartz-IVRegelsätze für Erwachsene. Im Januar 2009 wurde seitens des Bundessozialgerichts noch eine weitere Klage zum Kinderregelsatz nachgereicht.
Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin hatte Gelegenheit zu einem persönlichen Interview mit dem Kläger der weitestgehenden Klage, der sich mittlerweile zum Schutze seiner Familie vor zunehmender aggressiven Anfeindungen und Verfolgungen persönlich aus der Öffentlichkeit zurückziehen musste und deshalb auch selbs t nicht an der Verhandlung in Karlsruhe teilnehmen kann.
Brigitte Vallenthin: Seit mittlerweile fünf Jahren befindet sich nun Ihre Klage gegen den Hartz IV-Regelsatz auf dem Rechtsweg durch mehrere Instanzen, ehe sie jetzt endlich beim Bundesverfassungsgericht gelandet ist. Welches waren die Beweggründe für Ihren Schritt, bereits 3 Tage nach Inkrafttreten des Hartz IV-Gesetzes Klage gegen seine Verfassungswidrigkeit einzulegen?
Kläger: Tja, geklagt hatte ich gegen Hartz-IV bereits im Oktober 2004, denn mir und anderen Sozialaktivisten war 2003 nach des damaligen Bundeskanzlers Schröder diesbezüglichen Ankündigungen klar geworden, daß da etwas oberfaul ist mit Hartz-IV, und, daß dieser Unfug, der unser Land mittlerweile in größte binnenwirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hat, keineswegs mit dem Grundgesetz vereinbar sein kann. Also habe ich mir lange Zeit Gedanken gemacht und diese mit anderen diskutiert. Das Ergebnis war meine/unsere Klage gegen Hartz-IV, gegen die Verfassungswidrigkeit dieser – wie wir alle ja nun in 2009 hinlänglich wissen – völlig hirnverbrannten so genannten Sozialreform.
BV: Wenn ich richtig informiert bin, sind Sie von Beruf Journalist, also keineswegs durch ein Studium der Rechtswissenschaften für ein solches Verfahren vorbereitet. Wie haben sie es geschafft, den außerordentlich kompetenten Schriftverkehr mit den Gerichten mit dem nötigen Know-how auszustatten?
K: Ich bin gelernter Fachjournalist für Computertechnik und Computertechniker mit nunmehr über 20 Jahren Erfahrung in diesen Berufen. Ich spreche, lese und schreibe zwei Fremdsprachen und verstehe dank Latein ein-zwei weitere. Jahrelang habe ich in artverwandten Bereichen – Foto, Grafik, Layout – gearbeitet und lebe als überzeugter Autodidakt nach dem Motto: “Lernen, lernen und nochmals lernen”. Ich war schon immer sozial engagiert, bin Gewerkschafter, war Betriebsrat und bin seit 1999 Mitglied einer in 1998 gegründeten Erwerbslosen-Initiative, bei der ich seither ehrenamtlich als Erwerbslosen-Sozialarbeiter arbeite. Daher war ich thematisch vorbelastet, interessiere mich ohnehin schon immer für das Recht und als Journalist war ich es zudem gewohnt, mit großen Textmengen umzugehen. Da war es dann eben schon einfacher, sich ins Sozialrecht und in die abgrundtiefen Niederungen des Hartz-IV-Systems einzuarbeiten – letzteres oftmals mit einer ordentlichen Portion Wut im Bauch ob dieses sozialen Unrechts, die bis heute nicht verschwunden ist.
BV: Wie viele Instanzen mussten Sie vor Karlsruhe durchlaufen und mit welchen Begründungen wurden Ihre Klagen abgewiesen?
K: Wie das halt so ist: erste Instanz war das Sozialgericht. Da wurden mir über die Dauer von 2 1/2 Jahren etliche Steine in den Weg gelegt wurden – so nach dem Motto: es brächte eh nix, und ob ich nicht lieber aufgeben wolle. Ich hab mich aber nicht einschüchtern lassen und jahrelang einfach weitergemacht – selbst wenn ich das Gefühl hatte, dass man glaubte, ich würde wohl als Laie nicht den nötigen Durchblick haben. Dann kam das Landessozialgericht, wo es zunächst auch hakte, also habe ich wieder solange gekämpft, bis die Sache weiter ging. Mit etwas Glück und einem guten Anwalt und letztlich dank sachverständiger Richter bekam der Prozess dann richtig Schwung.
BV: Wie kam es zu der Wende im Verfahren beim Hessischen Landessozialgericht. Worauf führen Sie die zurück?
K: Die Wende war wohl einerseits, dass die da sahen, da ist einer, der schon weiß, was er will, der auch weiß, wovon er redet – und der “ums Verrecken” nicht locker lässt. Andererseits war meine Klage wohl bis dato die einzige gewesen, die sich intensiv mit der Frage der Verfassungskonformität in Bezug auf Hartz-IV beschäftigte, und dies sehr, sehr umfassend und eben hartnäckig. Hinzu kam, dass ich mich an gewisse Regeln beim Vortrag vor Gericht hielt, und alles, was ich schrieb, unter Beweis stellte und nachwies. So habe ich u.a. viele Sozialrechtler und Verfassungsrechtler von fachlichem Rang und Namen zitiert, die sich gegen das Hartz IV-System aussprachen und diese Fachleute auch als sachverständige Zeugen benannt. Das alles erweckte wohl die Aufmerksamkeit der Richter des 6. Senates des Hessischen Landessozialgerichts unter Vorsitz von Landessozialrichter Dr. Jürgen Borchert. Der nahm sich dann der Sache ja an, wofür ich sehr dankbar bin. Sein 70-seitiger, akribisch begründeter Beschluss stellte schließlich am 29. Oktober 2008 die Verfassungswidrigkeit mindestens der §§ 20 und 28 SGB II und damit der Hartz IV-Regelsätze für Kinder UND Erwachsene fest und brachte die Sache gemäß Grundgesetz-Artikel 100 vor das Bundesverfassungsgericht.
BV: Die Politik und ein Teil der Medien erweckt ja gerne den Eindruck, als seien Hartz IV-Betroffene einfach nur Loser. Vermutlich wird die Boulevard-Recherche längst auch in Bezug auf Ihre Person auf die Suche nach der Bestätigung solcher Vorurteile gegangen sein. Wer sind Sie denn nun wirklich?
K: Ich bin keineswegs ein Loser, sondern nur einer von vielen Millionen Bürgern in Deutschland, die einen Beruf gelernt haben und es trotzdem im Leben eben nicht einfach haben. Mir hat man, wie den meisten anderen auch, keine goldenen Eier ins Nest gelegt, ich musste mir alles, was ich heute weiß und kann, selbst hart erarbeiten. Ich bin zugegebenermaßen sehr stur, bin jemand, der sich kein X für ein U vormachen lässt und der echt stinksauer wird, wenn man versucht, ihn für dumm zu verkaufen. Seit nunmehr 24 Jahren sind meine Frau und ich verheiratet und leben in geregelten familiären Verhältnissen. Wir haben ein Kind, das wir mit Liebe groß ziehen. Das ist daher u.a. auch ein guter Schüler und lebt trotz Hartz-IV in einem behüteten Elternhaus. Meine Frau und ich engagieren uns ehrenamtlich, weil wir keine bezahlte Arbeit finden. Ich z.B. bezeichne mich nicht als arbeitslos, sondern als erwerbslos. Denn ehrenamtliche und stetig Weiterbildungs bezogene Arbeit hab ich mehr als genug, aber eben keinen Erwerb daraus. Ich habe jeden Tag in meinem Heimbüro gut und gerne 8-10 Stunden zu tun, am Wochenende weniger, denn meine Familie ist mir wichtig. Ach ja – um auch hier dem Klischee entgegen zu treten: ich rauche nicht und trinke nicht. Und wir haben auch keinerlei teure Unterhaltungs-Elektronik zuhause, unser Fernseher ist ein Telefunken-Auslaufmodell von 1996 und läuft immer noch. Dafür haben wir extrem viele Bücher und legen auch großen Wert darauf, dass wir alle uns weiterbilden.
BV: Auch fehlende Berufsausbildung, mangelnde Bereitschaft, zu arbeiten führen Politiker gerne ins Feld, um bevormundenden Druck aus dem Gesetz und seiner Verwaltungspraxis zu rechtfertigen oder gar zu entschuldigen. Wie war ihr Ausbildungs- und Berufsweg, ehe sie auf Hartz IV stürzten?
K: Also erstens: Politiker haben meistens keine Ahnung. Denn wenn sie welche hätten, würde es unserem eigentlich so reichen Lande nicht so schlecht gehen. Zweitens: mein Ausbildungsweg war ein wenig kurvenreich, weil ich im Alter von 20 Jahren meinen Vater, einen studierten Apotheker, durch Selbstmord verlor und zu den Leuten gehöre, die eben keine gelungene Kindheit hatten und denen nix in den Schoß fällt. Ich war und bin jedoch, neben dann doch erlangter Ausbildung, auch ein Autodidakt, der rasch begriff, wie wunderbar Lernen und Wissen ist. Verbunden mit einer grenzenlosen Neugier lerne ich gerne und immer und immer wieder aufs Neue dazu, weil Wissen zu erlangen einfach Spaß macht. Ich kann mir kaum etwas schöneres vorstellen, als z.B. in einem Fachbuch, einer Fachzeitschrift, gern aber auch mal in einem Roman tief zu versinken. Oder eben einem Fachhandwerker bei seiner Arbeit zuzusehen oder sogar mit zu helfen und dadurch zu lernen, oder im Internet die tägliche Presse zu lesen oder dann mal zu lernen, wie man Teerpappe auf ein Gartenhausdach aufbringt. Dabei zu sein und zu lernen, wie man Telefonanlagen installiert oder wie man eben in der Redaktion eines Fachverlages für Computerzeitschriften Artikel für diese Zeitschriften schreibt, wie man Computer montiert, installiert und einrichtet, und was z.B. Journalismus eigentlich bedeutet. Ich habe mich immer bemüht, ein aufrechter Menschen zu bleiben und meinem Kind ein Vorbild zu sein. Als dann meine letzten drei Arbeitgeber pleite gegangen waren und ich arbeitslos wurde, konnte ich so viele Bewerbungen schreiben, wie ich wollte. Ich war und bin „zu alt“ – noch schlimmer: wie es so schön heißt „überqualifiziert“.
BV: Faulenzer- und Schmarotzertum wird selbst denen unter den Hartz IV-Betroffenen angelastet, die trotz massenhafter Bemühungen und hunderter von Bewerbungsschreiben keine Arbeit finden. Wie sieht denn nun tatsächlich so ihr Tag in der viel gescholtenen „Sozialen Hängematte“ aus?
K: Es gibt – so, wie im richtigen Leben – schwarze Schafe auch unter Erwerbslosen – den einen oder anderen, der sich ‘nen Lenz macht. Aber das sind – auch wenn’s den Politikern nicht in den Kram passt – echte Ausnahmen. Unser ehrenamtlicher Arbeitstag beginnt früh am Morgen und ist lang, weil er abends oft nicht enden will. Denn neben der örtlichen Betreuung von Menschen in sozialer Not bin ich auch viel im Internet mit Rat und Tat zugange, und meine Frau engagiert sich örtlich viel. 8-10 Stunden pro Tag sind in Woche die Regel. Dabei dürfen wir aufgrund der unsinnigen Sozialgesetzgebung als Erwerbslose nur 15 Stunden wöchentlich ehrenamtlich arbeiten. Der Rest ist eben “Freizeit-Beschäftigung”. Wichtig ist: wir tun das freiwillig, weil wir gerne arbeiten. Es macht Spaß und es bringt etwas – nämlich effektive Hilfe für jene, die zu uns kommen, weil sie (noch) nicht wissen, wie sie sich selbst helfen können. Ich bin seit 1999 Mitglied in einer, 1998 von Erwerbslosen für Erwerbslose gegründeten Initiative in der Rechtsform eines Vereins e.V. Der Verein hat ordentliche Mitglieder, darunter zahlreiche Aktive, und wir arbeiten mit KollegInnen eines andere Vereines sehr eng zusammen, der ebenfalls seit 1998 besteht. Beide Vereine sind als gemeinnützig bzw. mildtätig anerkannt. Die Vereine leisten ehrenamtliche Erwerbslosen-Sozialarbeit in vielfältigem Sinne. Das heißt z.B.: wir helfen beim Schreiben von Anträgen, begleiten zu Behörden-Terminen und vieles andere mehr. Wichtig ist dabei immer, dass wir und unsere Mitstreiter nicht mit den Sozialbehörden zusammenarbeiten, sondern ausschließlich mit den Erwerbslosen! Das bedeutet auch, dass wir keine Fördermittel annehmen und vollständig unabhängig sind.
BV: Jetzt haben ja die Koalitionsverhandlungen ein ganz neues Kaninchen aus dem Hut gezaubert: Bürgergeld statt Hartz IV. Dabei reicht doch der von der FDP ins Spiel gebrachte Betrag von 662 € – für Alles ! – noch viel weniger als Hartz IV fürs soziokulturelle Existenzminimum, das Landessozialrichter Dr. Jürgen Borchert in Ihrem Verfahren gegenüber dem Bundesverfassungsgericht einfordert. Wenn man davon mal den schon jetzt unzulänglichen Regelsatz von 359 € abzieht und noch die Krankenkassenbeiträge von rund 200 € – die die öffentliche Diskussion konsequent ausblendet – dann bleiben mal eben ganze 103 € für Miete, Heizung und Strom. Versucht die Politik mit diesem Schachzug nicht erstens lediglich, das „böse Wort“ Hartz IV mit einem Rundumschlag los zu werden? Und will sie uns damit zweitens nicht mit einem bösen Taschenspieler-Trick über den Tisch zu ziehen, um den Regelsatz klammheimlich abzusenken?
K: Zu erstens trifft das meiner Meinung nach zu. Denn Hartz-IV ist ja nicht nur ein verfassungswidriges Unrecht, sondern es ist auch das Synonym schlechthin für unqualifizierte, ja sogar regelrecht dumme Regierungsarbeit. Es ist geprägt von Kurzsichtigkeit und Inkompetenz in Bezug auf ein sinnvolles, gedeihliches soziales und wirtschaftliches Zusammenwirken unserer Volksgemeinschaft. Also muss die Bezeichnung Hartz-IV weg.
Zu zweitens ist das von der FDP angeregte “Bürgergeld” tatsächlich ein Trick, um aus Hartz-IV einfach Hartz-V zu machen unter noch schlechteren Konditionen für die davon Betroffenen. Man darf hierbei nämlich nicht vergessen, dass immer wieder aufs Neue die “kleinen Leute”, jene, die aufgrund verfehlter Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik der letzten 40 Jahre keine Arbeit mehr haben, aus dem Blickwinkel der Regierung, aber auch aus der Sichtweise der meisten politischen Parteien und Interessenverbände selber “Schuld” sein sollen daran, dass sie nun keine Arbeit mehr haben. Die, die den Mist gebaut haben, versuchen mal wieder erneut, diesen Mist jenen in die Schuhe zu schieben, die daran gar keine Schuld hatten und haben. Deshalb kann man die FDP-Idee namens “Bürgergeld” ruhigen Gewissens als Hartz-V und als Fortsetzung neoliberaler, auf Geldgeilheit ruhender Dummheit, Ignoranz und Inkompetenz bezeichnen. Denn ein gedeihliches Gemeinwesen kann mit so was weder sozial, noch wirtschaftlich funktionieren. Das kann man seit 2005 in Bezug auf Hartz-IV im deutschen Binnenmarkt ja auch deutlich erkennen – an den bis heute massiv angestiegenen Umsatz- und Gewinneinbrüchen und Insolvenzen bei Einzelhandel, Handwerk und Gewerbe. Hartz-IV nahm den Erwerbslosen jede Kaufkraft und denen, die noch (!) Arbeit und etwas Geld haben, die Lust am konsumieren, weil sie sich vor Hartz-IV fürchten und daher ihr Geld zusammenhalten. Wer das nicht sieht oder nicht sehen will, ist vom Kapital gekauft und gehört nicht in eine Regierung.
BV: Wenn Sie jetzt schon seit 11 Jahren Menschen helfen, ihre Rechte bei Sozialbehörden und Sozialgerichten auch tatsächlich zu erlangen – also bereits seit sechs Jahren vor Hartz IV – haben Sie sicher Schicksale kennen gelernt, von denen die meisten Menschen nicht glauben würden, dass sie in unserem reichen Lande überhaupt möglich sind. Welche Sorgen sind Ihnen da am schmerzlichsten in Erinnerung?
K: Oh je, da könnte ich stundenlang erzählen, ohne zum Ende zu kommen. Allen gemeinsam ist, dass sie es meistens mit sachunkundigen Sachbearbeitern in Sozialbehörden zu tun haben, die nur zu gern zu – von ganz oben angeordneten – Schikanen bereiten sind. Die kennen noch nicht mal die für ihre Behörden und Einrichtungen relevante Gesetzgebung. Oder dürfen sie das gar nicht? Wir aber kennen die Gesetze. Neben der Inkompetenz in diesen Behörden und ihnen zugeordneten Einrichtungen kommt das organisatorische Chaos hinzu, über das man einfach nur noch traurig den Kopf schütteln kann, weil man (Schimpf-)Worte dafür längst nicht mehr hat. Funktionierte die so genannte “Arbeits- und Sozialverwaltung” vor Hartz-IV schon nicht, ist sie mit Hartz-IV endgültig ins Nirwana verlorener Daten, verlegter oder weggeworfener Akten, nicht funktionierender Sozialleistungsberechnungssoftware und ahnungsloser Sachbearbeiter versunken. Die linke Hand weiß scheinbar nicht, dass es eine rechte Hand gibt. Das ist der wahre Alptraum vor allem für BürgerInnen, die noch daran glauben, von solcherlei Behörden korrekt behandelt zu werden – die meinem, sie bräuchten nur dorthin gehen und erführen Recht und Gesetz. Das Erwachen aus solcher Naivität und oft auch Obrigkeitshörigkeit ist dann entsprechend heftig. Und dann sitzen diese Leute eben bei ehrenamtlich tätigen Initiativen wie uns, weinen stundenlang und wissen in ihrer verzweifelten Lage nicht mehr ein noch aus.
BV: Wie konnten Sie sich davor schützen, nicht selber von der Last der Sorgen erdrückt zu werden, die ihnen Ratsuchende seit mehr als einem Jahrzehnt schildern? So etwas lässt man doch nicht am Schreibtisch zurück. Das bleibt auch nicht einfach in den Kleidern hängen. Das begleitet einen doch sicher bis nach Hause. Insbesondere deshalb, weil sie ja nicht wie Verwaltungsbeamte oder Richter mit Distanz an die Sachen herangehen können, schon gar nicht den Trost haben, Geld damit verdienen zu können, sondern alles aus eigenem Erleiden kennen.
K: Schützen können wir uns gar nicht, weil es bei uns – im Unterschied zu staatlichen Einrichtungen – keine Supervision gibt. Wir haben also niemanden der oder die uns dabei hilft, mit dem, was wir täglich sehen, hören, erleben und lesen, fertig zu werden. Ich hab es da überhaupt nicht einfach, weil ich diese Arbeit ja nicht für Geld, sondern aus humanistischen Gründen mache, und zudem selbst mit Familie betroffen bin. Ich kann vieles davon eben nicht im Büro lassen, nicht ablegen bis zum nächsten Tag, sondern ich trage das alles mit mir herum. Ganz offen muss ich zugeben, dass der Zorn, die Wut auf die ARGEn und deren Mitarbeiter, auf diesen Schmarren namens Hartz IV mich oft zu erdrücken droht. Ich will Ihnen das mal an einem Beispiel erklären: mit einem der Leiter der hiesigen ARGE musste ich jahrelang einen vollkommen überflüssigen Kleinkrieg darum führen, wie viele Personen als so genannte Beistände gemäß § 13 Abs 4 SGB X mit Betroffenen zu Terminen in Sozialbehörden mitgehen dürfen. Das SGB X gibt es seit über 40 Jahren. Dieser Mensch, immerhin langjähriger Verwaltungsbeamter und entsprechend ausgebildet, weigerte sich schon zu seinen Zeiten als Leiter des hiesigen Sozialamtes – also vor Hartz IV – anzuerkennen, dass Bürger das gesetzlich verankerte Recht haben, sich sachkundige Begleitung ihres Vertrauens zu solchen Terminen mitzunehmen. Das ging soweit, bis ich deswegen vor das Sozialgericht ging, und erreichte, dass wir nun mit drei Beiständen pro Betroffenem in die Sozialbehörden gehen können (SG Kassel, Az.: S 7 AS 554/08 ER). Das ist nur ein Beispiel dafür, wie bornierte und ignorante Beamte und Mitarbeiter von Sozialbehörden den Staat jedes Jahr zig Millionen an völlig unnötigen Gerichts-, Gutachter und Rechtsanwaltkosten bescheren, bloß weil es ihnen nicht passt, dass immer mehr Bürger nicht mehr bereit sind, klein beizugeben.
BV: Uns hat erstaunt, wie hartnäckig über die Medien die Meinung verbreitet wurde, als würde bei dem Termin am 20. Oktober in Karlsruhe lediglich über den Regelsatz für Kinder verhandelt. Wie können sie sich diese Falschmeldungen erklären?
K: Na ja, mittlerweile ist neben dem Prozesskostenhilfe-Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes auch die Terminladung zum 20. Oktober 2009 im Internet publik gemacht worden. Ebenso ist der Beschluß des Landessozialgerichts Hessen, Az.: L 6 AS 336/07 vom 29. Oktober 2009 öffentlich im Internet. Man sollte daher meinen, dass die Leut’ es mittlerweile wenigstens durch einfaches Lesen begriffen haben sollten, dass es am 20. Oktober 2009 vor dem Bundesverfassungsgericht zumindest in “unserem” Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvL 1/09 de facto sowohl um die Verfassungswidrigkeit des § 20 SGB II, so genannter Eckregelsatz und Regelsatz für Erwachsene, als auch um die des § 28 SGB II, Kinder-Regelsätze geht. Das heißt: um die gesamten Hartz-IV-Regelsätze oder fachlich um den Hartz-IV-Eckregelsatz. Es passt der Bundesregierung aber überhaupt nicht in den Kram, dass tatsächlich auch die Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene vor dem Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand stehen. Denen gefällt es überhaupt nicht, dass der gesamte Regelsatz in Frage gestellt wird. Und statt zu recherchieren, geben viele Journalisten-Kollegen ungeprüft das wieder, was die Regierungs-Pressestellen an schlicht Unwahrem veröffentlicht sehen wollen.
BV: Ich habe den Eindruck, als gäbe es einen Gehorsam gegenüber regierungsgesteuerter PR-Regie – quasi als Begleitmusik zur bevorstehenden Verhandlung in Karlsruhe. Selbst Blätter, von denen man sachliche, sauber recherchierte Berichterstattung erwarten würde, stimmen bereits jetzt in den Boulevard-Chor für aufgeheizte Stimmung gegen Hartz IV-Betroffene ein. Ein Beispiel: der Stern in seiner gestrigen Ausgabe. Wie beurteilen Sie sachlich betrachtet den reißerischen Titel „Die Milliarden-Klage: Tobi gegen die Bundesrepublik“ und wie sehen sie den Inhalt des Beitrages?
K: Zu meinem Bedauern muss ich sagen, dass ich mit der Autorin dieses Stern-Artikels insgeheim mehrere Monate in engem Kontakt stand, weil sie und auch ihr Ressortleiter mir versichert hatten, das Thema Hartz IV umfassend zu behandeln – vor allem “hinter die Kulissen zu schauen” und darüber zu berichten. Ich selbst komme in dem Artikel als “Manfred Schmidt” vor und werde in einer Art und Weise beschrieben, die weder Freunde von mir, noch meine Familie so kennen- mal von einigen dümmlichen Falschbehauptungen ganz abgesehen.Hintergrund ist vermutlich, dass von den drei Hartz IV-Verfahren unseres das einzige ist, das – dank der Arbeit des Landessozialgerichts Hessen – nicht “nur” die Kinderregelsätze, sondern auch die Erwachsenen-Regelsätze, also die §§ 20 und 28 SGB II vor das Bundesverfassungsgericht gebracht hat, die Regelsätze insgesamt in Frage stellt. Nach dem erkennbaren Willen der Regierung sollte aber gerade darüber öffentlich nicht diskutiert werden. Damit bin ich als jener, der unsere Klage all die Jahre betrieben hat, vielen, allen voran der Regierung und den Hartz-IV-Befürwortern sicher ein besonderer Dorn im Auge. Anders kann ich mir nicht erklären, dass ich – im Unterschied zu den beiden anderen Klägern im Stern in rufschädigender Weise diffamiert wurde. Als gelernter Journalist empfinde ich es als Schande, dass derartige Diskreditierungen aus Kollegen-Feder und gegen den Pressekodex möglich sind – auf dem Rücken und zu Lasten meiner Person , nur weil ich mich als Bürger gegen verfassungswidriges Unrecht zu wehren traue.
BV: Nun ist ja die irreführende Darstellung über den Gegenstand der Verhandlung das eine. Noch schwerwiegender empfinde ich das Aufheizen der Stimmung gegen Millionen Menschen, die von diesem Gesetz betroffen sind. Das ist zwar mindestens seit Inkrafttreten von Hartz IV bereits der Fall. Aber die Headline „Millardenklage“ toppt das Bisherige doch in einer unverantwortlicher Zuspitzung, die dazu geeignet ist, die ohnehin gespaltene Gesellschaft noch mehr auseinander zu treiben. Sehen sie darin auch ein gefährliches Zündeln, das Feindbilder befördert – insbesondere angesichts Milliarden-Schulden für die Bankenrettungen der durch diese verschuldeten Krise?
K: Der Artikel hat zunächst einmal eines aufgeheizt: die Hetze und Schikane, die nun die Kinder und die Eltern der beiden anderen Verfahren noch erleben werden. Welcher Teufel reitet eigentlich die Leute beim Stern, die Kinder in der Überschrift namentlich zu nennen und sie nebst Eltern mit voller Namensnennung auch noch zu fotografieren? Das wird für rücksichtslose Medienleute, die für eine Story über jede Leiche trampeln, ein gefundenes Fressen, und für die Kinder und ihre Eltern ein großes Spießrutenlaufen werden. Denn sie werden ebenso angepöbelt werden, wie meine Familie und ich, weswegen ich ja auf Anonymität bestand. Mir war klar, dass der Stern auch die anderen Betroffenen interviewen würde. Aber ich hatte gehofft, dass man journalistisch so sensibel ist, diese Leute nicht öffentlich zur Schau zu stellen. Doch genau das ist geschehen. Ansonsten ist der Artikel nebst Headline fachlich inkompetent und reißerisch. Unter Negierung der juristischen Fakten will man uns unterstellen, dass eigentlich wir es sind, die das Land in den wirtschaftlichen Ruin stürzen wollen – und auch noch durch das Bundesverfassungsgericht. Das ist nicht nur Zündeln, das ist übelste Hetze.
BV: Erwarten Sie, dass sich die Schlacht um Auflagen und Quoten auf dem Rücken der Hartz IV-Kläger bis zum Gerichtstermin noch steigern wird? Und wie wollen Sie damit umgehen?
K: Ich hatte gedacht, dass vielleicht doch einigen wenigen Medienleuten geglaubt werden kann, dass sie den Schwindel namens Hartz-IV ausleuchten und bloß stellen wollen, und man ihnen dabei helfen sollte, die Sachverhalte fachlich richtig darzustellen. Von dem Irrglauben bin ich nun dank Stern nachhaltig geheilt. Ich werde mit den Medien nie wieder zusammen arbeiten. Ja, es wird sich zuspitzen, zumal man nun vermutlich weniger wehrhafte Opfer mit den beiden abgebildeten Familien haben wird. Ich bete für sie, dass sie die Kraft haben, die auf sie einstürzende Medienhatz, lokale Diffamierungen und Pöbeleien zu überstehen, ohne, dass vor allem die Kinder daran Schaden nehmen. Ich werde darüber nachdenken, ob es angebracht ist, diesen Stern-Artikel dem Deutschen Presserat im Rahmen einer Beschwerde vorzulegen.
BV: Abschließend würde mich interessieren: Welche Hoffnungen verbinden Sie persönlich mit der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht und was erwarten Sie von einer daraus folgenden Entscheidung der Verfassungsrichter?
K: Ich habe diese ganze Sache angezettelt, weil ich – sei es naiv oder nicht – immer noch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundlage für alles gesetzliche Handeln in Deutschland achte. Für mich gilt das Bundesverfassungsgericht als unabhängiger, oberster Hüter des Grundgesetzes, der aus gutem historischen Grunde auch über jeder Bundesregierung steht und strikt neutral ist. Das Landessozialgericht Hessen hat in seiner Vorlage betreffend der Hartz-IV Regelsätze für Kinder UND Erwachsene klar hervorgehoben und nachgewiesen, dass und warum die §§ 20 und 28 SGB II in vielfacher Hinsicht verfassungswidrig sind, und ich gehe daher davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht auch genau darauf erkennen wird. Ich erhoffe mir aber auch, dass die Richterinnen und Richter des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichtes und hier besonders der Vorsitzende Prof. Dr. Dres. h.c. Papier auch darauf erkennen werden, dass die gesamten Hartz-Gesetze, aber insbesondere die Hartz IV-Reform über die Regelsätze hinaus ebenfalls insgesamt verfassungswidrig war und ist, und daher aus Verfassungsgründen im wohlverstandenen Interesse der Mehrheit der Bürger der Bundesrepublik Deutschland komplett abgeschafft gehört.
BV: Was tun Sie, wenn das Bundesverfassungsgericht Hartz IV bzw. dessen Regelsätze nicht als verfassungswidrig einstuft?
K: Erstens scheint es mir unvorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht sich zum verlängerten Arm der Regierung machen ließe, um Hartz IV durchzuwinkt. Zweitens bleibt mir – sollte ich mich täuschen – der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen, den ich nötigenfalls zu gehen bereit bin. Aber: das wird nicht nötig werden.
Das Interview findet sich hier:
http://www.hartz4-plattform.de/images/Interview_09.10.09.pdf
Die Hartz4-Plattform findet sich hier















HARTZ 5 IM ANMARSCH
CSU gibt Peter Hartz eine zweite Chance
Die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) ist nicht gerade dafür bekannt, dass die Resozialisierung von Straftätern die oberste Priorität in ihrem politischen Handeln einnimmt.
Im Fall des wegen Untreue und Begünstigung vorbestraften Peter Hartz macht die CSU-Mittelstandsunion allerdings gerne einmal eine Ausnahme.
So durfte der Mit-Erfinder der Hartz-Reformen im Rahmen einer Veranstaltung der CSU-Mittelstandsunion im bayerischen Ansbach sein neues Arbeitsmarktkonzept vorstellen. Schließlich hätte nach Aussage des Ansbacher CSU-Landtagsabgeordneten Klaus Dieter Breitschwert jeder eine zweite Chance verdient.
Da werden sich die Ansbacher Bürger aber freuen. Nachdem der ehemalige VW-Arbeitsdirektor aufgrund massiver Proteste Ende letzten Jahres mit seinem Versuch scheiterte, ein neuartiges Arbeitsmarktkonzept für das Bundesland Saarland zu entwickeln, darf sich Peter Hartz unter Umständen in der bayerischen Provinz austoben.
“Die Stadt würde das neue Hartz-Modell prinzipiell begrüßen”, erklärte der zuständige Sozialreferent in diesem Zusammenhang. Die Arbeitsagentur Ansbach verkündete ebenfalls, das Projekt ernsthaft auf seine Finanzierbarkeit und Geeignetheit hin zu überprüfen.
Die Frage, wieso dem “Arbeitsmarktexperten” Hartz womöglich ein neues Betätigungsfeld zugestanden wird, lässt sich nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” (SZ) mit bestimmten Beziehungsgeflechten erklären. So ist der ehemalige Ansbacher Stadtrat und jetzige Unterstützer des neuen Hartz-Konzepts, Fritz Gempel, durchaus mit dem derzeitigen Stadtrat und Chef der Ansbacher CSU-Mittelstandsunion, Klaus Dieter Breitschwert, bekannt. Gempel hat mich überzeugt”, erklärte Breitschwert hinsichtlich der neuesten Hartz-Ideen.
Kritische Fragen waren nach SZ- Informationen bei der Vorstellung des
Arbeitsmarktkonzepts nicht gestattet. “Wir haben das hier als Vortragsveranstaltung geplant”, rechtfertigte Klaus Dieter Breitschwert diese Vorgehensweise.
von:
http://www.sozialleistungen.info/news/01.07.2009-csu-gibt-peter-hartz-eine-zweite-chance/comment-page-1/#comment-9093